Schimmelpilzbildung

Schimmelpilzbildung in einer Erdgeschosswohnung

In der EG-Wohnung befindet sich hinter Küchenmöblierung großflächiger Schimmel. Die Einbauküche steht direkt an der Außenwand- bzw. Gebäudeecke. Das Miethaus mit drei Geschossen wurde 1965 errichtet. Baualtersgemäß ist die Außenwanddämmung als eher mäßig zu bezeichnen.

Die Diskretion beim Begutachten von Bauschäden ist selbstverständlich, daher können keine Fotos gezeigt werden.

Der Vermieter ärgert sich über Mietkürzungen und wollte vom Baugutachter Roloff Klarheit über die Verursachung der Verschimmelungen haben. Ferner sollten Maßnahmen zur Instandsetzung vorgeschlagen werden.

Es wurden vom Bausachverständigen Roloff in Form eines schriftlichen Sachverständigengutachtens folgende Feststellungen und Schlussfolgerungen getroffen:

Die schimmelpilzbetroffene Fläche liegt in der hinteren, rechten Gebäudeecke. Hier befindet sich die Küche der betreffenden Wohnung.

In einer Beton-Sickergrube mit Überlauf wird ein großer Teil des anfallenden Regenwassers der Dachentwässerung aufgenommen. Die Bauwerksabdichtung der angrenzenden Sockelfläche ist bedenklich, da verschlissen. Der Sickerschacht besteht aus einer Betonkonstruktion, weitere abdichtende Maßnahmen sind nicht erkennbar und bestehen wahrscheinlich auch nicht.

Die Einbauküche als „L-Küche“ befindet sich in der Gebäudeecke und verstellt die Außenwände. Unterhalb und hinter der Möblierung befinden sich umfangreiche Schimmelpilzflächen. Der Sockel der Einbauküche wurde vom AG für diese Begutachtung demontiert.

Die baualtersgemäß ca. 35 cm dicken gemauerten und beidseitig verputzten Wände sind küchenseitig raufasertapeziert und mit Dispersion gestrichen. Die Hygienesituation ist bedenklich.

Die Rückseite Fußbodenholzleiste ist geringfügig, die Vorderseite stark verschimmelt. Dort, wo sich die vom Vermieter demontierten Holzfußleisten befanden, besteht nur eine geringe Schimmelpilz-kontamination.

Bezüglich der vermuteten Wandnässe erfolgten Feuchtemessungen. Die Wand im nicht verschimmelten Bereich, Höhe Küchenarbeitsplatte rechts ist trocken, F 12, desgleichen auch oberhalb des Fußbodens rechts. Hier ist eine leichte Verschimmelung erkennbar. Diese nimmt zum Wandeck nach links deutlich zu. Aufgrund der Handhabung des Gerätes ist zur Feuchtemessung im Zwischenraum zwischen Mobiliar und Fußbodenfläche Fremdhilfe notwendig. Der AG stellte sich zur Verfügung. Im Bereich Wandecke bestehen überhöhte Normalwerte mit 70-85 Digits.

Der Heizkörper an der Innenwand ist mit einer Holzplatte für Ablagezwecke verstellt und damit relativ wirkungslos, da sich der Wärmestrom bzw. die Umwälzung / Konvektion nicht in der gewünschten Weise einstellen wird.

In der Wandecke oberhalb der Arbeitsplatte setzt sich die Verschimmelung verringert fort.

Die Fußbodenunterkonstruktion ist trocken, dies belegen die Feuchtemessungen im sog. „Widerstandsverfahren“ mit dazugehörige elektronischen Messsonden.

Raumklimamessungen entfallen, da zum Besichtigungszeitpunkt die Räumlichkeiten zur Außenluft hin offen standen.

Aufgrund der Bestandsaufnahme ergaben sich folgende Schlußfolgerungen:

Die Raumecke bildet eine sog. „dreidimensionale Wärmebrücke“. Wärmeableitungen entstehen über Wände und Fußbodenfläche. Derartige Wärmebrücken sind unvermeidlich und stellen keinen Mangel dar.

Das Wärmedämmvermögen der Außenwand in der begutachteten Wohnung ist baualtersgemäß nicht zu beanstanden. In Kombination mit der Anordnung der Küchenzeile direkt an der Außenwand verlagert sich jedoch der Taupunkt in Richtung der inneren Wandoberfläche. Dies begünstigt die Tauwasserbildung mit anschließender Schimmelpilzbildung.

Wird die Küche nicht beheizt (Angabe der Mieterin) oder wird die Funktion des Heizkörpers reduziert, kühlen diese Flächen umso schneller aus.

Die hier im Außeneck aufgestellte Küchenmöblierung behindert den Wärme-strom entlang der Wandfläche beträchtlich, die Flächen sind und bleiben kalt.

Die Wandflächen sind normal trocken bzw. im Wandeck leicht feucht. Die Ursache ist das hier sich bildende Tauwasser. Die Oberflächentemperatur der Wandoberfläche wird stark abgesenkt und der Taupunkt wird erreicht. Der Effekt tritt insbesondere im Bereich der stark auskühlenden Wandecke auf.

Die Anordnung der Küchenschränke vor den Außenwänden begünstigt diesen bauphysikalischen Vorgang.

Die Bauwerksabdichtung ist zwar bedenklich, aber hat zum Schaden nicht beigetragen, da im weiteren Außenwandverlauf die entsprechenden Wände trocken sind.

Unterbleibt die Beheizung des Raumes und werden Heizkörperflächen und Außenwandecken derartig verstellt, ergeben sich weiterhin entsprechende dauerhafte Schäden.

Die festgestellte Verschimmelung ist somit in der „Sphäre“ des Mieters zu suchen.

Konstruktive Schäden am Bauwerk, die mit dem zu begutachteten Gegenstand in Verbindung stehen, liegen nicht vor, bzw. haben zur Schimmelpilzbildung nicht beigetragen. Die Außenwandfläche kann jedoch mit einer Innendämmung optimiert werden.

Als Sofortmaßnahme ist die Verschimmelung zu entfernen (z.B. Alkohollösung 70 %). Die Tapete im schadensbetroffenen Bereich ist restlos zu entfernen, eine spätere mineralische Beschichtung müßte ausreichend sein.

Das Mobiliar ist zu desinfizieren (Reinigung) und die Küchenzeile soweit möglich in Zukunft „auf Abstand zur Außenwand aufzustellen (mind. 10 cm). Zwischen Arbeitsplatte und Wand ist die Blende mittels Lochblech (z.B. Edelstahl) durchströmbar herzustellen. Desgleichen sollte der Sockel Nachstromöffnungen erhalten (auch durchgehendes Lochblech).

Bestehen keine Möglichkeiten der Änderung in der Möblierung, sollte eine sog. Wärmebrückenbeheizung eingebaut werden.

Die Mieterin ist zum korrekten Heiz- und Lüftungsverhalten anzuhalten. Die eigenverantwortliche Kontrolle der Raumklimadaten mit einem Thermohygrometer ist ratsam.

Optimal ist die Überprüfung der Raumklimadaten mittels elektronischer Datenlogger in der nächsten Kaltwetterperiode.

WordPress Image Lightbox