Bauschaden Schimmelpilz – und Feuchteschäden Berlin Wedding

Bauschaden Berlin Wedding: Schimmelpilz- und Feuchteschäden in einer Mietwohnung in einem Gründerzeitgebäude

Die Vermieterin hatte eine sogenannte Fachfirma mit Trockenlegungsarbeiten durchfeuchteter Kelleraußenwand- und Fußbodenflächen beauftragt. Die Firma hat versucht, mit Beschichtungsarbeiten auf den Wandinnenseiten und Fußboden-flächen abzuschotten.

Es bestanden aber begründete Zweifel am Erfolg der durchgeführte Werkleistung. Somit wurde eine Begutachtung der fraglichen Bauausführung notwendig. In Form eines Kurzgutachtens sollte Baugutachter Roloff die Schadenssituation erfassen, bewerten und Mängelbeseitigungsvorschläge darlegen.

Die Feststellung des Sachverhaltes erfolgte im Ortstermin am …………in Gegenwart der Auftraggeberin.

Die Bestandserfassung erfolgte durch Inaugenscheinnahme und zunächst durch orientierende elektronische Feuchtemessungen. Verwendet wurde eine Messsonde mit der sog. „Kugelsonde“.

Die Bewertung der Bestandsaufnahme erfolgt in der Gesamtbeurteilung aller vor-liegenden Fakten und Messergebnisse sowie insbesondere unter Einbeziehung der gutachterlichen Erfahrungen.

Bauschaden Berlin Wedding

Bestand

1.Der betreffende Kellerraum wird als Aufenthaltsfläche genutzt.

2.Wände und Fußböden sind stark durchfeuchtet bis nass. Dies ergibt die visuelle Prüfung und die Feuchtemessungen. Es bestehen gelbbraune Beaufschlagungen. Diese entstehen, wenn Materialnässe die im Mauerwerk vorhandenen Mineralien löst. Diese gelangen mit dem Wasser zur (Wand-) Oberfläche und verbleiben nach dem Verdunsten des Wassers dort als kristalline Ausblühungen und/oder als farbige Rückstände, Foto 1

3.Fußbodenseitig bestehen deutliche Nässeflächen, eine Messung mit einem Messgerät erübrigt sich, Foto 2

Bauscahden Berlin Wedding: Analyse und Mängelbeseitigung

1.Nach Angabe des AG’s erfolgten im Keller Arbeiten zur Trockenlegung der betreffenden Bauteile.

2.Trockenlegung darf nicht mit Trocknung von Bauteilen verwechselt werden. Eine Trockenlegung wird allgemein zunächst im Sinne einer Bauschadensbeseitigung verstanden, die sich mit den Ursachen der Feuchtigkeit befasst. Bei dieser Definition steht der eigentliche Schaden im Mittelpunkt, der durch eine entsprechende Schadensanalyse ermittelt werden muss. Weiterhin beinhaltet dieser Begriff die komplette Sanierung und Abdichtung des betroffenen Bauteils oder Objektes nach einem entsprechend aufgestellten Sanierungskonzept.

Eine Trocknung wird in der Regel mit Trocknungsgeräten durchgeführt. Sie kommt zum Einsatz, wenn weitreichende Wasserschäden aufgetreten sind. Sie kommen auch zum Einsatz, wenn Räume mit trockengelegten Bauteilen genutzt werden sollen. Unter diesem Begriff „Trocknung“ wird demnach der Feuchtigkeitsentzug mittels Abluft und Wärme betrieben. Das Ziel ist immer eine Beschleunigung eines Trocknungsprozesses, um z.B. Schimmelbildungen vorzubeugen, bzw. in kurzer Zeit wieder die Nutzbarkeit der Räumlichkeiten zu erreichen.

3.Die Trockenlegung hingegen muß den kapillaren Nässetransport im Bauteil be- oder verhindern. Hierfür bestehen anerkannte Sanierungsmethoden zur nach-träglichen Herstellung einer vertikalen und horizontalen Bauwerksabdichtung, so z.B. die Sanierungsmethoden gemäß der WTA Merkblätter (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.)

  1. Mit einer flächenhaften „Versiegelung“ der Außenwände und der Bodenplatte von innen ist eine nachträgliche Bauwerksabdichtung und damit eine Trockenlegung nicht erreichbar. Die Nässe gelangt weiterhin in das betreffende Bauteil und führt zur Durchfeuchtung. Mit einer Versiegelung wird lediglich ein Abschluß (Versiegelung) von Porenstrukturen an der Oberfläche erreicht.
  2. Die durchgeführten Maßnahmen zur Trockenlegung bleiben unwirksam im Sinne des erteilten Auftrages bzw. des zu erreichenden Erfolges.

Beispielfoto 1
Bauschaden Schimmelpilz

Beispielfoto 2
Bauschaden Schimmelpilz Berlin

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